Positive Beispiele
Wo ist Wohnraum für Geflüchtete?
Asylhelfer aus dem Landkreis Starnberg stellten die Frage: Gibt es leer stehenden Wohnraum trotz all der Knappheit, von der wir täglich lesen? Können anerkannte Asylbewerber solchen Wohnraum mieten, deutlich an Autonomie gewinnen und Plätze für neue Asylbewerber frei machen?
Das Projekt „raumgeben.net“ gibt eine überraschende Antwort. Seit März 2023 wurden im Landkreis 18 Wohnungen oder Häuser gefunden und an Geflüchtete vermittelt. Und die Zahl der Angebote steigt.
Wie war das zu schaffen? Wichtig ist, dass das Suchfeld groß genug ist. Das Projektteam hatte den ganzen Landkreis im Blick. Das Internet leistet wichtige Dienste. Wohnungssuchende und Anbieter informieren sich auf der Seite www.raumgeben.net und nehmen Kontakt auf.
Das Team des Projekts umfasst drei ehrenamtliche Personen. Sie teilen sich Verantwortung für die Website, das Telefon und die Besichtigung der Wohnungen.
Andere Helferkreise können sich dem Projekt jederzeit anschließen. Sie können die Website nützen und ähnliche Projekte aufbauen. Es gibt auch Vorlagen für Printmedien, Flyer und Plakate. Alles ist nutzbar und steht zur Verfügung.
Kontakt über www.raumgeben.net, Ansprechpartner: Georg Strasser,
Tel. 0151 11 50 30 65,
Geduldet –
ein Leben im Ungewissen
Wenn der junge Nigerianer M. J.– auf seine sympathische Wesensart angesprochen wird, kontert er bescheiden: „Nett sein ist doch einfach.“ Und fügt nach einer kurzen Pause lakonisch hinzu: „So einfach wie ein Lächeln.“
Angesichts seiner Lebensgeschichte ist es eher verwunderlich, dass er so häufig lächelt. M. hat schon im Alter von 17 Jahren beide Eltern bei einem Verkehrsunfall in seinem Heimatland Nigeria verloren. Nach diesem Unglück war der Teenager völlig auf sich allein gestellt, da er keine Geschwister hat und seine Eltern mit der Verwandtschaft zerstritten war. Vielleicht war es auch eher so: Die Verwandtschaft war einfach neidisch auf seinen Vater, der es als Einkäufer und Verkäufer von Autoteilen zu einem gewissen Vermögen gebracht hatte. Die gute materielle Ausgangslage war auch der Grund, warum die Eltern beschlossen hatten, dass ihr Sohn in Europa, genauer in Bulgarien, studieren sollte. Knapp vor ihrem Tod hatten sie für M. alles organisiert, was er brauchte: Visum, Flugticket, Studienplatz und eine kleine Wohnung im Studentenheim. Für M. gab es keinen Grund, diesen Plan der Eltern nicht umzusetzen: „In Nigeria war ja niemand für mich da.“ Und so flog er 2015 nach Sofia und begann mit dem Studium im Fach „Computer Sciences“.
Geldsorgen überschatten Studium
Die Probleme begannen, als nach dem ersten Semester die Studiengebühren fällig wurden. M. beschloss, für sein Studium zu kämpfen und suchte sich einen Job in einem Supermarkt. Drei Monate arbeitete er dort von Montag bis Samstag jeweils zwölf Stunden in der Obstabteilung. Bis er erkannte, dass sein Sparplan nicht aufgehen würde. Umgerechnet 1.500 Euro Studiengebühr lassen sich nur schlecht zusammenkratzen, wenn man „400 Euro im Monat verdient und dann noch eine Wohnung finanzieren und Essen einkaufen muss“.
M. musste eine andere Lösung finden. Als er im Fernsehen 2015 sah, wie einfach es war, als Flüchtling nach Deutschland einzureisen, „kam mir die Idee, dass es in Deutschland besser für mich sein könnte“. An dieser Stelle unseres Gesprächs scheint der ansonsten so ausgeglichen wirkende junge Mann für einen Moment wehmütig zu sein: Ein feines Zucken umspielt seine Mundwinkel, bevor er seine Geschichte weitererzählt.
Die Reise begann zusammen mit drei weiteren Flüchtlingen mit einer Fahrt in einem kleinen Auto eines Bekannten nach Serbien. Dort angekommen fuhr M. im Bus eines Billig-Anbieters nach Kroatien. Dann ging es mit einem Zug, der damals für Flüchtlinge aus unterschiedlichsten Ländern kostenlos zur Verfügung stand, weiter über Ungarn nach Österreich. Die letzte Etappe nach Deutschland schaffte M. dann wieder mit einem billigen Omnibus. „Ich kann gar nicht alles erzählen, was ich in diesen drei Tagen an schrecklichen Dingen erlebt habe“, sagt der junge Nigerianer in einer Mischung aus Gleichmut und Resignation.
Asylanträge scheitern
In Deutschland angekommen wurde M. in eine große Flüchtlingsunterkunft nach Kieferngarten, einem Stadtteil von München gebracht, wo er zwei Monate lebte, bevor er nach Markt Indersdorf übersiedeln musste und schließlich in Odelzhausen untergebracht wurde. Auf die Frage, ob er sich dort zwischen Hunderten anderer Flüchtlinge wohl gefühlt hat, gibt er eine für ihn typische betont pragmatische Antwort: „So eine Erfahrung hatte ich ja vorher nie gemacht, also kann ich auch nicht sagen, ob es dort gut oder schlecht war.“
An die Regierung von Oberbayern richtete er dann seinen ersten Asylantrag. „Das war eigentlich nie mein Plan gewesen. In Bulgarien wusste ich gar nicht, was Asyl überhaupt bedeutet“, beteuert M. glaubhaft.
Nachdem der erste Asylantrag abgelehnt wurde, organisierte der Helferkreis einen Anwalt für ihn. Nach rund einem Jahr musste der junge Mann erneut vor Gericht, wo er gefragt wurde, warum er Klage eingereicht hatte. „Was sollte ich sagen? Ich will nicht lügen und nichts hinzufügen. Also habe ich meine Geschichte wieder erzählt.“ Und wieder wurde sein Antrag abgelehnt.
Wenn er sich heute im Nachgang Gedanken macht, warum seine Anträge scheiterten hat er dafür eine Erklärung, die seine ganze Ratlosigkeit widerspiegelt: „Meine Geschichte ist die, dass ich keine Beweise habe. Wenn ich beispielsweise einen Zeitungsartikel aus Nigeria hätte, der über den Unfalltod meiner Eltern berichtet, hätte ich wenigstens etwas in der Hand.“ Und dann gesteht M., dass er früher weinen musste, wenn er über dieses Unglück redete. „Aber heute ...“ Mit einer Handbewegung scheint der 23-jährige seinen Schmerz über das Erlebte hinwegwischen zu wollen: „Heute muss ich nicht mehr weinen, wenn ich davon erzähle.“
Ausbildung im Gastgewerbe
Dass es dem jungen Mann nie darum ging, es sich in Deutschland bequem zu machen, wird schnell deutlich, wenn man weiß, dass er schon vor seinen Asylanträgen als Spüler zu arbeiten begonnen hatte. Die Stelle wurde ihm vom Helferkreis vermittelt. „Als die negativen Bescheide meiner Asylanträge kamen, hatte ich schon einen Ausbildungsvertrag in der Tasche,“ erklärt er mit leiser Stimme. Als seine Chefin erfuhr, dass ihrem Mitarbeiter vom Landratsamt eine Art Arbeitsverbot drohte, setzte sie sich für ihn ein und telefonierte mit den Ämtern. Mit dem Ergebnis, dass M. nun geduldet wird und seit Oktober 2019 eine Ausbildung zur „Fachkraft im Gastgewerbe“ machen darf. „Wegen der Ausbildung bin ich ein bisschen geschützt,“ fasst M. seine aktuelle Situation zusammen, „aber trotzdem kann mich das Landratsamt jederzeit nach Nigeria zurückschicken.“
Und wie kann man eine solche Ungewissheit aushalten? Schulterzuckend antwortet M. mit einer Mischung aus Ratlosigkeit und Kampfgeist: „Ich konzentriere mich auf meine Ausbildung und möchte die Prüfung im ersten Anlauf schaffen. Wie es danach weitergeht, weiß ich nicht.“ Der Wille, sein Bestes zu geben, spiegelt sich in seinen Noten, die von eins bis drei reichen. Mira hat auch Freunde unter seinen deutschen Mitschülern. Und fast ein wenig schüchtern erzählt er, dass er während der Wochen, in denen er in München die Schule besucht, bei seiner Freundin schläft. Nur eine Sache hat nicht so gut geklappt, wie er sich das gewünscht hat: Leider musste er bei der Fußballmannschaft des SV Odelzhausen nach zwei schweren Knieverletzungen wieder aussteigen.
Der junge Mann scheint überall beliebt zu sein: Vom Mitarbeiter-Team spricht er als Familie und in seiner Container-Unterkunft in Odelzhausen hatte er noch nie mit einem Mitbewohner Streit. Und das, obwohl er zeitweise mit bis zu fünf Mitbewohnern in einem Raum zusammenleben musste. „Einer macht Musik, ein anderer will schlafen. Das musst du nehmen, wie es kommt.“ Im Helferkreis wird er gerne als „unser Vorzeigeflüchtling bezeichnet. Man kann dem Mann, der nett sein so einfach findet, nur wünschen, dass es gut für ihn kommt.
In der Vorurteilsfalle
Obwohl M. J. in seinem Umfeld als ausgesprochen freundlich gilt, musste er sich einmal mit einer Anklageschrift auseinandersetzen. Was war passiert? Zusammen mit vier anderen Flüchtlingen war er im Zug nach Garmisch Patenkirchen auf ein Geburtstagsfest gefahren. Die jungen Männer hatten eine Gruppenfahrkarte gekauft, auf der ganz korrekt die Namen aller Reisenden vermerkt waren. Auf der Rückreise wurden sie von einer Kontrolleurin zusätzlich zur eingelösten Fahrkarte aufgefordert, ihre Ausweise zu zeigen. M. erlaubte sich den Hinweis, dass man üblicherweise die Ausweise nur dann zeigen muss, wenn die Fahrkarte ungültig ist. Daraufhin holte die Kontrolleurin die Polizei. Nachdem klar war, dass sämtliche Ausweise in Ordnung waren, durften sie zwar weiterfahren, aber vier Monate später trudelte der Brief eines Staatsanwalts ein. Darin wurde M. bezichtigt, die Frau als „Schlampe“ tituliert zu haben – ein Vorwurf, der frei erfunden war. Die Strafe sollte 1 200 Euro betragen. Ein vom Helferkreis organisierter Verteidiger riet dem jungen Nigerianer von einem Streit vor Gericht ab. Die Begründung: „Niemand wird dir glauben!“ Es kam zu einer außergerichtlichen Einigung und einer Zahlung von 300 Euro. Infos zu Nigeria unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Nigeria
Claus Ritzi
ping.pong@t-online.de
Integration -
Wir machen mit
Unter dem Motto „Integration – Wir machen mit!“ stellt das Bayerische Innenministerium in einer eigens dafür produzierten Videoreihe Menschen in den Mittelpunkt, die sich mit Tatkraft, Ideenreichtum und persönlichem Einsatz für Menschen mit Migrationsgeschichte engagieren.
DIe Beispiele finden SIe unter folgendem Link:
https://www.stmi.bayern.de/mui/integrationspolitik/ehrenamt_integration/index.php